Auskunft gemäß Datenschutzgesetz bei Facebook beantragen – So wirds gemacht

Viele Personen stellen sich die Frage, welche Daten Facebook von einem überhaupt gespeichert hat.

Die Antwort ist relativ einfach: Alles was du jemals zu deiner Person auf Facebook veröffentlicht hast, ist auch bei Facebook gespeichert, auch nachdem du diese Daten “gelöscht” hast.

Es gibt kein “Daten löschen” bei Facebook, eher ein “Daten unsichtbar machen”!

 

Hier ist der Link, wo du die Aushebung der Daten bei Facebook beantragen kannst:
http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=data_requests

  • Fülle danach alle angegebenen Felder wahrheitsgemäß aus und lade einen amtlich gültigen Lichtbildausweis hoch. Dabei solltest du aber alle nicht relevanten Informationen unsichtbar machen, bzw. schwärzen – zB Sozialversicherungsnummer usw.
  • Bei der Frage “Bitte zitiere das Gesetz, wonach du Daten beanspruchst:” gebe folgenden Text ein:
    Auskunft gem. DSG 2000 (§§ 1, 23, 26, 50, 50e u.a.)
  • Dann sende das Formular ab und warte ab, bis du deine Daten erhältst.

Ich hoffe, diese kurze Anleitung hat dir dabei geholfen, dein gutes Recht zu nutzen, um Einsicht in deine Daten zu bekommen.

Würde mich freuen, wenn du diesen Beitrag teilst und auch anderen FB-Usern mitteilst.

Eine gute Seite mit Musterbriefen zum Datenschutz findest du hier:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=MUSTERBRIEFE

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Van de Fisch tagged this post with: , , , , , Read 495 articles by

One Comments

  1. bernd sagt:

    danke für diesen beitrag habe nun auch den antrag gestellt
    ich weiß nicht wie lange ich noch auf facebook tätig sein werden

    Mag ich oder Mag ich nicht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

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